Allgemeine Bedingungen Online-Versteigerung Maschinenfabrik Zahner GmbH (herus.ch)

Artikel 1. Definitionen Allgemeine Nutzerbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Nutzung der Webseite der Maschinenfabrik Zahner GmbH. regeln Allgemeine Online[1]Auktionsbedingungen: Diese Allgemeinen Bedingungen, welche die allgemeinen Bedingungen einer Auktion regeln Benutzer: Derjenige, der sich auf der Webseite der Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH. registrieren lässt Benutzervertrag: Vertrag zwischen Maschinenfabrik Zahner GmbH. und dem Benutzer Bieter: Derjenige, der ein Angebot bei einer Online-Auktion abgibt Gebot: Jeder von dem Benutzer in der Auktion für eine Position verbindlich gebotene Betrag Kaufpreis: Setzt sich zusammen aus dem Höchstgebot zum Auktionsende, der Versteigerungsgebühr in Höhe von 15 % des Höchstgebots und evtl. anfallender USt. Kaufvertrag: Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der mit dem Zuschlag durch Maschinenfabrik Zahner GmbH zustande kommt Käufer: Bieter, der für die Position den Zuschlag erhält Position: Sache(n), die (unter einer Nummer gemeinsam = Kombination) versteigert wird/werden (Online-)Auktion: Die von Maschinenfabrik Zahner GmbH organisierte Versteigerung von Fahrnissen auf der Webseite von Maschinenfabrik Zahner GmbH. Registrierung: Anmeldung des Benutzers auf der Webseite von Maschinenfabrik Zahner GmbH., dazu ist das Anmeldeformular auf der Webseite vollständig auszufüllen Spezifische Online[1]Auktionsbedingungen: Besondere Bedingungen für eine spezifische Auktion Maschinenfabrik Zahner GmbH: Maschinenfabrik Zahner GmbH, Wollerau SZ, Schweiz Verkäufer: Derjenige bzw. diejenigen, in dessen/deren Auftrag eine Position versteigert wird Webseite: Die Webseite www.herus.ch, die von der Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH betrieben wird. in Wollerau SZ, Schweiz instandgehalten wird und die Plattform für von Maschinenfabrik Zahner GmbH durchgeführte Versteigerungen ist Zuschlag: Bestätigung von Maschinenfabrik Zahner GmbH, dass der Höchstbietende gegen Zahlung des Kaufpreises den Zuschlag für eine Position bzw. eine Kombination erhält

Artikel 2. AGB

2.1 Versteigerungen von Maschinenfabrik Zahner GmbH finden auf der Webseite der Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH. statt, welche die Plattform für Versteigerungen stellt. Die Webseite wird aufgrund der Allgemeinen Nutzerbedingungen der Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH. vom Benutzer genutzt.

2.2 Die Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen enthalten die allgemeinen Regelungen der Versteigerung. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Mit Teilnahme an der Versteigerung werden diese anerkannt. Bei einer Versteigerung können zusätzlich Spezifische Online-Auktionsbedingungen gelten. Diese enthalten Ergänzungen oder Abweichungen zu den Allgemeinen OnlineAuktionsbedingungen. Vorrangig sind im Zweifelsfall die Spezifischen Online-Auktionsbedingungen.

2.3 Maschinenfabrik Zahner GmbH behält sich das Recht vor diese Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Benutzern per E-mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Benutzer der Geltung der neuen AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Maschinenfabrik Zahner GmbH wird Benutzern in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist hinweisen.

Artikel 3. Registrierung

3.1 An Auktionen können Bieter teilnehmen, die sich bei der Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH als Benutzer registriert und deren Allgemeine Nutzerbedingungen akzeptiert haben.

3.2 Ein Gebot kann abgeben, wer die Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen und die Spezifischen Online-Auktionsbedingungen für eine Auktion akzeptiert hat.

3.3 Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht; auch ist die Firma Maschinenfabrik Zahner GmbH. nicht verpflichtet die Registrierung binnen einer bestimmten Zeit durchzuführen.

3.4 Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Benutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten bei der Registrierung angegeben wurde.

3.5 Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht registrieren lassen. www.herus.ch

Artikel 4. Auktion

4.1 Eine Auktion kann im Namen und auf Rechnung des Verkäufers erfolgen. Maschinenfabrik Zahner GmbH ist nicht Vertragspartei eines mit Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages, sondern vermittelt nur den Kaufvertrag.

4.2 Termine, wie Beginn und Ende einer Auktion sind in den Spezifischen Online-Auktionsbedingungen enthalten.

4.3 Organisation, Vorbereitung und Ausführung der Auktion liegen in Händen von Maschinenfabrik Zahner GmbH.

4.4 Maschinenfabrik Zahner GmbH ist befugt: - den Zuschlag allgemein oder - aus wichtigem Grund - bestimmten Bietern nicht zu erteilen; - Bieter von einer Auktion auszuschließen; - Irrtümer von Maschinenfabrik Zahner GmbH bei Geboten und/oder Zuschlägen mit einem entsprechenden Hinweis an den Bieter zu beheben; - andere erforderliche Maßnahmen zu treffen;

4.5 Die Entscheidung von Maschinenfabrik Zahner GmbH hinsichtlich dessen, was während der Auktion stattgefunden hat, ist verbindlich. Artikel 5. Annulation, technische Störungen

5.1 Maschinenfabrik Zahner GmbH behält sich das Recht vor, eine Auktion aus wichtigem Grund zu annullieren, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Im Falle einer technischen Störung der Webseite, so dass diese nicht vollständig und/oder nicht für alle Benutzer zugänglich ist, ist Maschinenfabrik Zahner GmbH berechtigt, die Auktion um bis zu 24 Stunden zu verlängern.

5.2 Mit seiner Registrierung erklärt der Benutzer, dass ihm die besonderen Umstände einer Internetauktion bekannt sind. Insbesondere ist ihm bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik zu Störungen und Aufsfällen kommen kann, welche den Zugriff auf die Internetauktion und die Webseite erschweren oder unmöglich machen.

5.3 Maschinenfabrik Zahner GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion auf der Webseite von www.herus.ch, nicht jedoch für technische Störungen. Die Haftung von Maschinenfabrik Zahner GmbH ist beschränkt und richtet sich nach den Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen, wie in Artikel 15 dargestellt.

Artikel 6. Besichtigungstage; Betreten von Gebäuden & Grundstücken

6.1 Etwaige Besichtigungstermine sind in den Besonderen Online-Auktionsbedingungen genannt.

6.2 Das Betreten von Gebäuden und Grundstücken erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen von Maschinenfabrik Zahner GmbH oder von ihr eingeschalteten Personen ist Folge zu leisten. Der Verkäufer sowie Maschinenfabrik Zahner GmbH übernehmen für Schäden in Folge des Betretens der Gebäude und Grundstücke grundsätzlich keine Haftung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen für Maschinenfabrik Zahner GmbH und den Verkäufer, wie in Artikel 15 dargestellt.

Artikel 7. Positionen

7.1 Versteigert werden einzelne Positionen oder Kombinationen.

7.2 Kombinationen, also die Versteigerung von mehreren Positionen zusammen, werden im System angezeigt. Bei Kombinationen erfolgt die Versteigerung in zwei Schritten: a) Zuerst werden die einzelnen Positionen zur Versteigerung gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Position nicht als Teil einer Kombination zugeschlagen wird. Nach Zuschlag für die einzelnen Positionen, kann auf die Kombination geboten werden. Sofern auf die Kombination keine Gebote abgegeben werden, verbleibt es beim Verkauf der einzelnen Positionen. b) Sofern auf die Kombination Gebote abgegeben werden, gilt Folgendes: Für die Kombination wird der Zuschlag erteilt, wenn das höchste Gebot, für das ein Zuschlag zur Kombination erteilt werden kann, höher ist als die Summe der Gebote zu den einzelnen Positionen. Der Zuschlag für die einzelnen Positionen ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt.

7.3 Maschinenfabrik Zahner GmbH ist berechtigt, verschiedene Gegenstände zu Positionen zusammenzufügen, Positionen aufzuteilen und/oder aus der Auktion zu nehmen.

7.4 Maschinenfabrik Zahner GmbH ist befugt, für bestimmte Positionen von einem Bieter vorab die Stellung einer banküblichen Sicherheit zu verlangen.

Artikel 8. Gebote

8.1 Ein Bieter kann Gebote bei Auktionen abgeben, für die er registriert ist. Bieter können Gebote für ein oder mehrere Positionen abgeben. Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Für jedes abgegebene und von einem Dritten überbotene Gebot erhält der Bieter eine Bestätigung per E-mail. Diese Benachrichtigung ist nicht der Zuschlag.

8.2 Gebote können als Festgebote oder Maximalgebote abgegeben werden. (a) Beim Festgebot (static), bietet der Benutzer einen festen Betrag www.herus.ch pro Position, der im System angezeigt wird. (b) Beim Maximalgebot (proxy) gibt der Benutzer an, welchen Preis er höchstens bereit ist, für eine Position zu bezahlen. Das Maximalgebot wird nicht im System angezeigt. Wenn ein Dritter den Benutzer überbietet, wird das aktuelle Angebot schrittweise erhöht, bis ein Dritter das Maximalgebot überbietet. Ein Maximalgebot kann vom Benutzer zwischenzeitlich nur dann ausgeschaltet werden, wenn er ein Festgebot abgibt, das in dem Moment das höchste Gebot ist.

8.3 Die Gebote enthalten noch nicht die Umsatzsteuer und das Aufgeld. Die Höhe des Aufgeldes ergibt sich aus den Besonderen Online[1]Versteigerungsbedingungen.

8.4 Maschinenfabrik Zahner GmbH und/oder der Verkäufer sind ohne Angabe von Gründen berechtigt, Gebote nicht zu akzeptieren. Maschinenfabrik Zahner GmbH ist befugt, im Namen Dritter Gebote abzugeben. Artikel 9. Zuschlag & Kaufvertrag

9.1 Ein Kaufvertrag über ein oder mehrere Positionen kommt erst durch den Zuschlag zustande. Der Käufer wird per E-mail über den zustande gekommenen Kaufvertrag informiert (Zuschlag). Der Zuschlag erfolgt spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ende der Versteigerung.

9.2 Maschinenfabrik Zahner GmbH ist berechtigt, keinen Zuschlag zu erteilen oder unter aufschiebenden Bedingungen den Zuschlag zu erteilen.

9.3 In der Regel erhält der Benutzer den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat..

Artikel 10. Gefahrübergang/Eigentumsübergang

10.1 Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der ersteigerten Gegenstände sowie die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl auf den Käufer über.

10.2 Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

Artikel 11. Pflichten des Käufers

11.1 Mit dem Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Gebots zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und des Aufgeldes (ergibt zusammen den Kaufpreis) und zur Abholung der Position(en) verpflichtet.

11.2 Die Zahlung hat binnen dreier Werktage nach Zuschlag auf ein von Maschinenfabrik Zahner GmbH benanntes Konto in der vorgegebenen Währung zu erfolgen.

11.3 Bei Verzug der Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Rechte des Verkäufers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.4 Wenn der Käufer einer Verpflichtung nicht nachkommt, insbesondere: (i) der Kaufpreis oder die Kaution (vgl Pkt 12.7) nicht rechtzeitig bzw. vollständig bezahlt wird (ii) die Positionen nicht rechtzeitig abgeholt werden, und/oder (iii) die für die Ablieferung benötigten Informationen nicht verschafft werden, dann tritt automatisch Verzug ein, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich wäre. Maschinenfabrik Zahner GmbH ist dann berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers zu annullieren. In dem Fall steht es Maschinenfabrik Zahner GmbH frei, die Positionen einem anderen Bieter zuzuteilen, ohne dass Maschinenfabrik Zahner GmbH und/oder der Verkäufer (schaden)ersatzpflichtig wären.

11.5 Im Falle einer Annullierung hat der Käufer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Artikel 12. Abholung

12.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet in Absprache mit der Maschinenfabrik Zahner GmbH die Abholungsdaten in den durch die Maschinenfabrik Zahner GmbH genannten Daten seine ersteigerten Objekte abzuholen.

12.2 Der Käufer, dessen Position(en) die Abholung anderer Positionen behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach einer E-mail und/oder einem Anschreiben seitens Maschinenfabrik Zahner GmbH an die vom Käufer angegebene Adresse dafür zu sorgen, dass diese Positionen abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist Maschinenfabrik Zahner GmbH berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers von Dritten vornehmen zu lassen.

12.3 Der Käufer ist verpflichtet, seine Positionen sorgfältig ab- bzw. auszubauen und abzuholen. Für Schäden, die in dem Zusammenhang am Eigentum anderer angerichtet werden, haftet der Käufer. Ferner ist er verpflichtet, Maschinenfabrik Zahner GmbH und den Verkäufer vor allen Ansprüchen Dritter zu schützen, die sich aus dem Ab- bzw. Ausbau und/oder der Abholung ergeben.

12.4 Der Käufer ist verpflichtet, bei Ab- bzw. Ausbau und Abholung seiner Positionen die Anweisungen von Maschinenfabrik Zahner GmbH und/oder der von Maschinenfabrik Zahner GmbH eingeschalteten Personen zu befolgen. 12.5 Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er oder derjenige, der für ihn für Ab- bzw. Ausbau oder für die Beförderung sorgt, die dafür nötigen Genehmigungen besitzt. Maschinenfabrik Zahner GmbH und/oder der Verkäufer können nicht dafür haftbar gemacht werden, dass die nötigen www.Maschinenfabrik Zahner GmbHAuctions.com Genehmigungen fehlen und/oder beim Ab- bzw. Ausbau und/oder bei der Beförderung durch oder für den Käufer behördliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

12.6 In Situationen, in denen es notwendig ist, Gebäude (in Teilen) abzubrechen, um die zugeteilten Positionen entfernen zu können, bedarf es dafür der vorhergehenden Rücksprache und der schriftlichen Zustimmung von Maschinenfabrik Zahner GmbH und sind die von Maschinenfabrik Zahner GmbH bei Zuschlagserteilung gestellten Bedingungen einzuhalten.

12.7 Maschinenfabrik Zahner GmbH behält sich das Recht vor, die Abholung von Positionen von der Stellung einer Kaution für etwaige Schäden abhängig zu machen. Die betroffenen Positionen und die Kautionshöhe werden mitgeteilt. Nach schadensfreier Abholung wird dem Käufer die Kaution zurückerstattet.

Artikel 13: Haftung/Gewährleistung Maschinenfabrik Zahner GmbH Maschinenfabrik Zahner GmbH haftet lediglich für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Versteigerung. Im Übrigen gilt:

13.1 Ansprüche des Verkäufers sowie des Bieters oder Käufers wegen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, insbesondere wegen etwaiger Beratung in Bewertungsfragen oder wegen Mängeln der Position(en).

13.2 Die Beschreibungen der Position(en) durch Maschinenfabrik Zahner GmbH, z. B. im Verkaufskatalog oder in einer Auflistung, beruhen auf Informationen des Verkäufers. Maschinenfabrik Zahner GmbH haftet nur für die zutreffende Übermittlung, nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen.

13.3 Angaben von Maschinenfabrik Zahner GmbH dienen lediglich der besseren Unterscheidbarkeit und stellen in keinem Falle eine Garantie dar.

13.4 Die Positionen sind gebraucht. Maschinenfabrik Zahner GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel und haftet nicht für Menge, Qualität, Maße, Baujahre und Vollständigkeit. Der Erwerb erfolgt im Pausch und Bogen gemäß § 930 ABGB.

13.5 Die obigen Einschränkungen gelten nicht, wenn Maschinenfabrik Zahner GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder Körperschäden eintreten.

Artikel 14: Haftung/Gewährleistung Verkäufer Der Verkäufer haftet dem Käufer für Mängel der Positionen nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 14.1 Der Käufer hatte Gelegenheit zur Vorbesichtigung der Positionen. Der Verkauf erfolgt wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Der Verkauf erfolgte insbesondere ohne Gewähr für sichtbare oder verborgene Mängel oder Garantie im Zusammenhang mit Vollständigkeit, Anzahl, Wirkung, Brauchbarkeit, Verkaufbarkeit, dem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Rechten oder Ansprüchen von Dritten und/oder der Übertragungsmöglichkeit an Dritte. Der Erwerb erfolgt im Pausch und Bogen gemäß § 930 ABGB.

14.2 Der Verkäufer schließt eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit oder für eine übliche Verwendungsmöglichkeit der Positionenaus.

14.3 Der Verkäufer schließt jegliche Haftung für Werbeaussagen des Herstellers aus.

14.4 Die obigen Einschränkungen gelten nicht, wenn der Verkäufer dem Käufer die Gewährsmängel arglistig verschweigen hat, eine wesentliche Vertragspflicht verletzte oder Körperschäden eintreten.

Artikel 15. Haftungsbeschränkung Maschinenfabrik Zahner GmbH/Verkäufer

15.1 Die Haftungsbeschränkung gilt für Maschinenfabrik Zahner GmbH und den Verkäufer, sowie für deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und die Erfüllungsgehilfen.

15.2 Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

15.5 Die vorhergehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht, im Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und zwingender gesetzlicher Regelungen.

Artikel 16. Salvatorische Klausel/Schriftform

16.1 Für den Fall, dass irgendwelche Bestimmungen dieser Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder unvollziehbar sein oder werden sollten, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der gesamten Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen nicht. Die unwirksame, nichtige oder unvollziehbare Bestimmung wird ersetzt durch eine solche wirksame und vollziehbare Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Parteien am nächsten kommt, die ursprünglich mit der unwirksamen, nichtigen oder unvollziehbaren Bestimmung beabsichtigt war.

16.2 Änderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Online-Auktionsbedingungen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung www.Maschinenfabrik Zahner GmbHAuctions.com zwischen den Parteien wirksam.

Artikel 17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort für alle aus der Versteigerung entstehenden Verpflichtungen ist Wollerau SZ, Schweiz Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich in allen Fällen ausgeschlossen.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Versteigerung ist Wollerau SZ, Schweiz.


Zusatzinformationen:

(1) ​Auktionsmaschinen und Zubehör werden im Namen und auf Rechnung von Herus verkauft.

(2) ​Bei allen genannten Preisen bzw. Geboten handelt es sich um Nettoangaben zzgl. der gesetzlichen MwSt.

(3) ​Angegebene Demontage-, Verlade- und Versandkosten sind bindend. Selbstabholung nach Absprache.

(4) ​Alle inhaltlichen Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – Herus empfiehlt die Besichtigung von Gebrauchtmaschinen.

(5) ​Die Laufzeit einer Auktion kann jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden.

(6) ​Die Abgabe von Geboten ist gewerblichen Kaufinteressent:innen vorbehalten. Veräußerung ausschließlich an gewerbliche Käufer:innen.

(7) ​Durch Abgabe eines Gebots erklärt sich der/die Kaufinteressent:in in Bezug auf die Auktionsware als fachkundig und ​informiert.

(8) ​Abgegebene Einzelgebote beziehungsweise Maximalgebote sind verbindlich.

(9) ​Herus behält sich die Prüfung eingehender Gebote vor. Herus kann Gebote ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ​stornieren.

(10) ​Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt des vom Anbietenden hinterlegten Mindestpreises.

(11) ​Bei Zuschlag berechnet Herus dem/der Käufer:in Kaufnebenkosten i.H.v. 15 % netto auf dessen/deren Nettogebot.

(12) ​Es gelten die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen von Herus.